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Systemvoraussetzungen

Hardware

  • Internetzugang
  • Internetgeschwindigkeit (Bandbreite) von mind. 2 Mbit/s
  • Bildschirmauflösung von mindestens 1.024 x 768 Pixel

Software

  • Aktueller Webbrowser – Edge, Firefox, Chrome, Safari
  • PDF-Reader (Adobe Reader oder vergleichbar)
  • Das Produkt beinhaltet MS-Office-Dokumente. Zum Öffnen benötigen Sie entsprechende Software-Produkte. Wir empfehlen Microsoft Office 2013 oder neuer.

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Vorschriftendienst Immissionsschutzrecht

Ermittlung, Überprüfung und Dokumentation der Rechtsvorschriften.

Vorschriftendienst Immissionsschutzrecht
Startseite
Vorschriftenliste
Vorschriftenänderungen

Bestell-Nr.: OL7413J | ISBN: 978-3-8111-7413-9

Der Vorschriftendienst informiert Sie täglich über die gültigen neuen und geänderten Rechtsvorschriften und gewährleistet Ihnen damit eine komplette Vorschriftenüberwachung und Dokumentation des Immissionsschutzrechts.

  • chevron

    Zugriff auf alle Vorschriften im Originaltext und deren alte Stände

  • chevron

    Individuelle Rechtskataster

  • chevron

    Änderungen überwachen

zzgl. MwSt. 519.00 €
inkl. MwSt. 555.33 €

Immer bestens informiert zu allen aktuellen Gesetzen und Verordnungen aus dem Immissionsschutzrecht!

Ihre Grundlage für rechtssicheres Handeln: Ihr individuelles Rechtskataster zur Vorschriftenüberwachung im Immissionsschutzrecht

Mit dem Vorschriftendienst Immissionsschutzrecht sind Sie immer auf dem aktuellen Stand zu allen gesetzlichen Änderungen und Neuheiten. Der Online-Dienst bietet einzigartige Möglichkeiten Vorschriften zu recherchieren, Änderungen zu überwachen, den Umgang mit Änderungen zu dokumentieren und damit die gesetzlichen Pflichten korrekt und rechtskonform zu erfüllen.

So behalten Sie den Durchblick:

  • Durch das Anlegen individueller, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Rechtskataster haben Sie einen strukturierten Überblick über die unternehmensrelevanten Vorschriften des Immissionsschutzrechts.
  • Neuerungen und Änderungen in diesen Vorschriften werden täglich direkt auf der Startoberfläche des Vorschriftendienstes aufgeführt, dadurch übersehen Sie keine Änderungen mehr.
  • Ein zusätzlicher E-Mailnewsdienst kann als Push-Service eingestellt werden. 
  • Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit Notizen, z.B. zur Maßnahmenergreifung zu ergänzen.
  • Alle Änderungen innerhalb der Kataster und deren Notizen werden im Änderungsprotokoll festgehalten, damit können Sie eine lückenlose Dokumentation gewährleisten und z.B. dem Auditor das rechtskonforme Handeln belegen.

Profitieren Sie vom umfangreichen Inhalt:

Der Vorschriftendienst Immissionsschutzrecht zieht alle Informationen aus der Rechtsdatenbank, die alle wichtigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien aus dem EU-, Bundes- und Landesrecht sowie geltende technische Regeln* beinhaltet.

Abgestimmt auf Ihre fachlichen Anforderungen, können Sie den Vorschriftendienst auch zu weiteren Fachbereichen oder als Premiumlösung über alle Vorschriften erwerben.

* Im Standard-Umfang nicht enthalten sind Lizenz-gebundene Vorschriften, wie z.B. das DGUV-Regelwerk. Dieses können Sie zusätzlich erwerben.

Zusätzliche Inklusiv-Leistungen:

  • Zugriff auf die Rechtsdatenbank mit allen Vorschriften des Immissionsschutzrechts in der Original-Fassung und auf vorangehende, alte Stände
  • Komfortabler Vergleich der verschiedenen Vorschriftenstände durch eindeutige Änderungsmarkierungen
  • Anzahl an individuell angelegten Rechtskataster ist unbegrenzt
  • Tägliche Aktualisierung
  • Automatische Protokollierung aller Änderungen, Anpassungen, Notizen, … im Änderungsprotokoll
  • E-Mailnewsdienst

 

Update-Informationen:

Sie erhalten regelmäßig Updates und Ergänzungen zu ihrem Produkt. Dieser Update-Service ist bereits im Preis Ihrer Jahreslizenz inbegriffen.


Sie bestellen ohne Risiko und prüfen 14 Tage in Ruhe, ob Ihnen Ihre neue WEKA-Lösung zusagt. Sollte das Produkt nicht Ihrem Bedarf entsprechen, bestellen Sie es einfach innerhalb der Testzeit ab. Wenn Sie überzeugt sind, können Sie nach Bezahlung der Rechnung Ihr Produkt ein Jahr lang nutzen. Die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie nicht spätestens sechs Wochen vor Laufzeitende kündigen.

Auszug aus dem Vorschriftenangebot

  • Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Energieeinsparverordnung
  • Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (aufgehoben)
  • Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz
  • Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes
  • Bekanntmachung über die federführende Behörde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Biergarten-Verordnung
  • Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (aufgehoben)
  • Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Empfehlung 1999/125/EG der Kommission über die Minderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen
  • Empfehlung 2000/303/EG der Kommission über die Minderung von CO2-Emissionen von Personenkraftwagen (KAMA)
  • Empfehlung 2000/304/EG der Kommission über die Minderung von CO2-Emissionen von Personenkraftwagen (JAMA)
  • Energieeinspar-Durchführungsverordnung
  • Erlass über die Einrichtung eines Sachverständigenrates für Umweltfragen bei dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur
  • Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen
  • Gesetz zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
  • Gesetz zur Übertragung der Aufgaben nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
  • Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas durch Energieeinsparung
  • Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug der Immissionsschutzgesetze und ihrer Durchführungsverordnungen
  • Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Landes-Immissionsschutzgesetz
  • Landes-Umweltinformationsgesetz
  • Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
  • Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Rahmenbeschluss 2003/80/JI des Rates über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht
  • Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (kodifizierte Fassung)
  • Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa
  • Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Siebente Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
  • Übereinkommen über die Umweltvertraglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
  • Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG
  • Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über Zuständigkeiten für Angelegenheiten des Immissionsschutzes
  • Verordnung der Landesregierung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung
  • Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit bei der Zulassung von bestimmten Leitungsanlagen und anderen Anlagen
  • Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung
  • Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgung
  • Verordnung des Umweltministeriums über abwasserrechtliche Anforderungen an Abwasser aus der Abgasreinigung bei der Abfallverbrennung
  • Verordnung für Abwasser aus der Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen (AbwAbfVerbrV)
  • Verordnung über das Einleiten von Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen
  • Verordnung über den Schwefelgehalt von Braunkohle für Heizzwecke
  • Verordnung über die Einleitung von Abwasser aus der Verbrennung von Abfällen
  • Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Umweltschutz
  • Verordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden
  • Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
  • Verordnung über Feuerungsanlagen, Anlagen zur Verteilung von Wärme und zur Warmwasserversorgung sowie über Brennstofflagerung
  • Verordnung über Zuständigkeiten gemäß § 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Benzinbleigesetz (aufgehoben)
  • Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Energieeinsparungsgesetz, dem Bauproduktengesetz und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008
  • Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten und zur Durchführung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
  • Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • VO (EG) Nr. 2278/1999: Durchführungsbestimmungen zur VO (EG) Nr. 3528/86 über den Schutz des Waldes in der Gemeinschaft gegen Luftverschmutzung
  • Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Den Vorschriftendienst gibt es auch für folgende Rechtsbereiche:

Arbeitsschutzrecht

Abfallrecht

Bodenschutz- und Wasserrecht

Brandschutzrecht

Elektrosicherheitsrecht

Energierecht

Gefahrgutrecht

Gefahrstoffrecht

Kommune

Produktsicherheitsrecht

Lebensmittelrecht

Transportrecht

 

Sie benötigen ein Rundum-sorglos-Paket? Hierfür empfehlen wir Ihnen den Vorschriftendienst Premium Plus. Er enthält die komplette WEKA Rechtsdatenbank (rund 11.000 Vorschriften), ständig aktualisierte Handlungsempfehlungen zu den wichtigsten Vorschriften aus den Bereichen Arbeits- und Umweltschutz sowie Energie. Mit der Maßnahmenverwaltung können Sie, die durch Änderungen verursachten Aufgaben komfortabel bestimmten Personen zuweisen und haben dabei den Umsetzungsstatus jederzeit im Blick.

Interesse? Dann kontaktieren Sie doch einfach unseren Kundenservice unter Service@weka.de.