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Elektrotechnische Prüfungen korrekt durchführen:

unverzichtbar, um die Elektrosicherheit im Unternehmen zu gewährleisten!

Die Organisation der Elektrosicherheit ist Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes und Pflicht, sobald Beschäftigte mit elektrischen Arbeits- und Betriebsmitteln umgehen. Arbeitgeber müssen dazu u.a. geeignetes Personal auswählen und bestellen, sichere Arbeits- und Betriebsmittel bereitstellen und die Elektrosicherheit im Unternehmen gewährleisten.

Der Arbeitgeber kann diese Aufgaben an eine verantwortliche Elektrofachkraft delegieren, die das nötige Fachwissen und die Kompetenzen dazu hat. Bewährt hat sich in der Praxis auch die Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit – aber ohne Elektrofachkraft geht es nicht!

Um die Elektrosicherheit im Unternehmen zu gewährleisten ist einiges an Organisation im Betrieb zu unternehmen: Da sind z.B. Arbeits- und Betriebsanweisungen sowie Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen oder Elektro-Unterweisungen für die Mitarbeiter durchzuführen. Ein weiterer Schwerpunkt bei der Organisation der Elektrosicherheit sind die regelmäßig durchzuführenden Prüfungen der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen.

 

Warum die Prüfungen so wichtig sind

Hauptziel der wiederkehrenden Prüfungen ist die Vorbeugung. Es geht ganz klar um Personen-, Nutztier- und Sachschutz. Personen (und Nutztiere) müssen sicher vor den Auswirkungen des elektrischen Schlags sowie vor Verbrennungen durch Lichtbögen u.ä. geschützt sein. Eigentum muss vor Schäden durch Brand- und Wärmewirkung, die durch Fehler an der elektrischen Anlage entstehen können, geschützt sein. Die DIN-VDE-Normen drücken es so aus, dass mit den Prüfungen der ordnungsgemäße Zustand nachgewiesen wird, also dass die jeweilige elektrotechnische Anlage nicht beschädigt ist oder sich in einem Zustand befindet, der die Sicherheit gefährdet.

Vorgeschrieben werden die Prüfungen in Gesetzen, Verordnungen und VDE-Normen. Die DGUV-Informationen erläutern die Vorgehensweise bei Prüfungen und die Anforderungen aus den Normen genauer. Jede Prüfung besteht immer aus den vier Teilen Besichtigen – Messen – Erproben – Dokumentation.

 

Besichtigen – der erste Teil der Prüfung

Beim Besichtigen eines elektrischen Betriebsmittels oder einer elektrotechnischen Anlage geht es nicht nur um das Sehen und Sichten, sondern auch um Riechen und Fühlen. Eine erfahrene Elektrofachkraft, die austretende Wärme beim Öffnen einer Verteilung fühlt, kann hier bereits wichtige Schlüsse ziehen. Auch ein kurzes Schnuppern an Betriebsmitteln kann sich lohnen: Sind diese stark erwärmt, entsteht ein typischer Geruch.

Mit dem Besichtigen weist die Elektrofachkraft zuerst einmal nach, dass sie die richtigen elektrischen Betriebsmittel für den Einsatz im Betrieb ausgewählt hat. Zugleich stellt sie damit das ordnungsgemäße Errichten bzw. den Zustand der Betriebsmittel fest. Auch bei einer wiederkehrenden Prüfung gehört das Besichtigen von elektrischen Betriebsmitteln zur Prüfung. Allein durch das Besichtigen lassen sich z.B. Verfärbungen oder Schäden feststellen, die durch Überlastung oder schlechte Kontaktierung entstanden sein können.

 

Das Messen selbst – A & O bei den Prüfungen

Unter Messen versteht man das Ermitteln physikalischer Daten und Werte in elektrischen Anlagen, die durch eine Besichtigung oder Erprobung alleine nicht ermittelt werden können. Die Elektrofachkraft verwendet dazu geeignete Messgeräte. Die Messungen sollen der Elektrofachkraft als fundierte Entscheidungsgrundlage dienen, damit sie den Schutz einer elektrischen Anlage unter Fehlerbedingungen beurteilen kann.

Welche Messgeräte verwendet werden dürfen, ist in den einzelnen Teilen der DIN VDE 0413 („Elektrische Sicherheit in Niederspannungsnetzen bis AC 1.000 V und DC 1.500 V – Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen“) festgelegt. Laut Norm ist es zwar auch erlaubt, andere Messgeräte zu verwenden – allerdings müssen diese dann die gleichen Leistungsmerkmale und die gleiche Sicherheit aufweisen.

 

Wichtig für die Messungen:
DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0701-0702

Wie die Elektrofachkraft bei den einzelnen Messungen konkret vorzugehen hat und was es dabei alles zu beachten gibt, ist in verschiedenen Normen geregelt. Besonders wichtig sind hier z.B. die DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6 Prüfungen“, DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ sowie die DIN VDE 0701-0702 „Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“.

DIN VDE 0100-600 für die Errichtung von Niederspannungsanlagen legt zum Beispiel fest, dass jede Anlage während der Errichtung und nach Fertigstellung geprüft werden muss. Das heißt also, bevor eine Anlage überhaupt vom Benutzer in Betrieb genommen wird, muss sie zuerst geprüft werden. DIN VDE 0105-100 für den Betrieb von elektrischen Anlagen fordert anschließend die „Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands“. Um diesen zu erreichen, sind die wiederkehrenden Prüfungen Pflicht: Sie belegen, dass die elektrische Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den Errichtungsnormen entsprochen hat und dass inzwischen keine sicherheitsrelevanten Mängel oder Verschlechterungen eingetreten sind.

Konkretes findet man allerdings in der DIN VDE 0105-100 eher wenig: Die Norm enthält keine vollständige Auflistung der Messungen, die bei einer wiederkehrenden Prüfung durchzuführen sind. Nur im Abschnitt 5.3.101.3 „Wiederkehrende Prüfungen durch Messen“ taucht die Anmerkung auf, dass diese „unter Anwendung der in der DIN VDE 0100-600 aufgeführten Messverfahren und Grenzwerte“ durchzuführen sind.

Weitere Anforderungen an Wiederholungsprüfungen definiert die Norm DIN VDE 0701-0702. Sie kann für Prüfungen aller Arten von Betriebsmitteln angewandt werden – für Geräte, Einrichtungen oder Maschinen. Allerdings darf es keine spezielle Prüfnorm für das Betriebsmittel geben.

 

Nur erfahrene Elektrofachkräfte dürfen messen

Wie schon gesagt, darf der Arbeitgeber eine verantwortliche Elektrofachkraft einsetzen, die für die Elektrosicherheit im Unternehmen sorgt und die komplette Organisation übernimmt. Dazu gehören neben Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen etc. auch die Prüfungen.
Die für das Prüfen verantwortliche Elektrofachkraft entscheidet, wer welche Prüfarbeiten mit welchen Prüfgeräten durchführen soll bzw. kann und wieviel Aufsicht und Anleitung dabei nötig ist.

Um dieser hohen Verantwortung gerecht werden zu können, muss diese Elektrofachkraft umfangreiche fachliche Kenntnisse und viel praktische Prüferfahrung besitzen – eine Ausbildung allein reicht hier nicht aus. Zusätzlich ist es unbedingt notwendig, dass sich die mit dem Prüfen beauftragte „befähigte Person" ständig informiert und weiterbildet, um ihr Wissen auf dem aktuellen technischen Stand zu halten.

Messungen dürfen nur Elektrofachkräfte durchführen. Die Elektrofachkraft entscheidet aufgrund ihrer Erfahrung, welche Messungen erforderlich sind:

  • Messungen der Durchgängigkeit von Leiter und Schutzleitern (z.B. niederohmige Schutzleiterverbindungen)
  • Messungen von Isolationswiderständen der elektrischen Anlage (z.B. hochohmige, unbeschadete Leitungsisolationswiderstände)
  • Messungen zum Nachweis des Schutzes durch SELV, PELV oder durch Schutztrennung (z.B. Widerstandswerte)
  • Messung von Widerständen bzw. Impedanzen von isolierenden Fußböden und Wänden (z.B. Widerstandswerte)
  • Messungen zum Nachweis des Schutzes durch automatische Abschaltung der Stromversorgung in Abhängigkeit der Netzform (z.B. Schleifenimpedanz, Erdungswiderstände und Auslöseströme und -zeiten von RCDs)
  • Messungen zum Nachweis des zusätzlichen Schutzes (z.B. Auslöseströme und -zeiten von RCDs)
  • Messungen der Spannungspolarität (z.B. Spannungsmessungen)
  • Messungen der Phasenfolge von Außenleitern (z.B. Drehfeldmessungen)
  • Funktions- und Betriebsprüfungen (z.B. Messungen an Not-Aus-Einrichtungen, Verriegelungen und Druckwächtern)
  • Bestimmung des Spannungsfalls (z.B. durch Messungen von Schleifenimpedanzen)

 

Weiter geht es mit dem Erproben

Das Erproben liefert den Nachweis über die ordnungsgemäße Funktion einer elektrischen Anlage. Zu den typischen Erprobungen gehören:

  • Erproben von Isolationsüberwachungsgeräten (z.B. in einem IT-System)
  • Erprobung von RCD- bzw. FI-Schutzeinrichtungen (z.B. durch die Betätigung der Prüftasten)
  • Erproben von Schutzgeräten (z.B. Schutz- und Not-Aus-Relais sowie Verriegelungsschaltungen)
  • Erproben von Melde- und Anzeigeeinrichtungen (z.B. Betriebs- oder Warnleuchten)

 

Erstellen von Prüfberichten

Jede Prüfung schließt mit dem Erstellen des Prüfberichts ab – sowohl die Erstprüfung vor Inbetriebnahme oder bei Erweiterungen als auch die wiederkehrenden Prüfungen. Der Prüfbericht muss Details zu den drei Bereichen Besichtigen, Erproben und Messen enthalten und Auskunft über den Anlagenumfang geben.

Werden bei der Erstprüfung Fehler entdeckt, müssen sie beseitigt bzw. korrigiert werden. Erst wenn das erledigt ist, kann der Errichter der elektrischen Anlage die „Erklärung der Übereinstimmung mit den Normen der Reihe 0100“ erstellen und abgeben.

Inhaltlich muss der Erstprüfbericht mindestens Aufzeichnungen über die Besichtigung und die geprüften Stromkreise sowie die Prüfungsergebnisse enthalten.

Die Aufzeichnungen müssen stromkreisbezogen sein. Das bedeutet in der Praxis, dass die pauschale Aussage „Alles in Ordnung“ nicht der Norm entspricht. Im Prüfbericht müssen die geprüften Stromkreise und deren Prüfergebnisse (z.B. Messwerte) inkl. der zugehörenden Schutzeinrichtungen jedes geprüften Stromkreises genau aufgezeigt werden. Natürlich müssen Prüfberichte auch von einem Prüfer unterschrieben sein, der die Richtigkeit der Messwerte garantiert.

 

Reichen Stichproben?

Wie umfangreich die Prüfungen sind, hängt vor allem davon ab, ob es um die Durchführung einer Erst- oder einer Wiederholungsprüfung geht. Bei der Erstprüfung sind grundsätzlich ALLE Stromkreise zu prüfen und zu dokumentieren. Dazu heißt es in der DIN VDE 0100-600 unter Abs. 61.4.3: „...die Aufzeichnungen über die geprüften Stromkreise und die Prüfergebnisse müssen jeden Stromkreis aufführen…“.
Bei wiederkehrenden Prüfungen reichen dagegen auch Stichprobenprüfungen. Die Stichproben müssen so gewählt sein, dass der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlage beurteilt werden kann. Die Stichproben dürfen laut DIN VDE 0105-100 Abs. 5.3.3.101.0.1 auf Anlagenteile und durchzuführende Maßnahmen beschränkt werden.

 

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