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Systemvoraussetzungen

Die neue Anlagenverordnung 2017

Praxisnaher Kommentar zu den neuen Regelungen

Die neue Anlagenverordnung 2017

Bestell-Nr.: FB7013 | ISBN: 978-3-8111-7013-1

Dieses Fachbuch „übersetzt“ Ihnen alle Anforderungen der neuen Anlagenverordnung (AwSV) und kommentiert jeden einzelnen Paragrafen im Detail. Es wird ausführlich beschrieben, was die Verordnung ganz praktisch für Ihr Unternehmen bedeutet und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten.

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    Aktuelle Betreiber-Pflichten erfüllen

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    Wassergefährdende Stoffe richtig einstufen

  • chevron

    Prüfung von Anlagen rechtskonform organisieren

zzgl. MwSt. 45.79 €
inkl. MwSt. 49.00 €
zzgl. 3.95 € Versandpauschale und MwSt.

Zum 1. August 2017 ist die lang diskutierte Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten, und je nach Standort Ihrer Anlage können damit Erleichterungen oder auch Verschärfungen im Vergleich mit dem bisher geltenden Landesrecht verbunden sein. Ein Abgleich mit Ihren Landesregelungen ist deshalb ratsam – um einen konkreten Handlungsbedarf für Ihre eigenen Anlagen ableiten zu können.

Betroffen von der neuen Anlagenverordnung sind Sie als Betreiber von Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, wie z.B. Heizölbehälter, Tankstellen, Raffinerien, Biogas- oder Galvanikanlagen. Aber auch als Anlagenplaner, in der Behörde oder als Sachverständiger müssen Sie sich auf viele neue Anforderungen einstellen.

Wir unterstützen Sie dabei – mit diesem Fachbuch:

  • Jeder einzelne Paragraf der Verordnung wird nachvollziehbar erklärt und kommentiert.
  • Die amtliche Begründung zur AwSV, der besondere Bedeutung zukommt, wird im Kommentar mit berücksichtigt.
  • Es wird durchgängig auf die konkrete Situation im Betrieb Bezug genommen und der Verordnungstext „übersetzt“.

Inklusive Synopse und Vorschriften auf CD-ROM:

  • Entsprechungstabelle AwSV – Muster-VAwS
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Bekanntmachung der bereits durch die oder auf Grund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe eingestuften Stoffe, Stoffgruppen und Gemische gemäß AwVS
  • Bekanntmachung der aufschwimmenden flüssigen Stoffe nach Anlage 1 Nummer 3.1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Aus dem Inhalt

Fachbuch:

  • Einführung in die Anlagenverordnung
  • Aufbau und Inhalt der AwSV

Kommentar zur Anlagenverordnung (AwSV)

  • Kommentar zu § 1 AwSV: Zweck;Anwendungsbereich
  • Kommentar zu § 2 AwSV: Begriffsbestimmungen
  • Kommentar zu § 3 AwSV: Grundsätze
  • Kommentar zu § 4 AwSV: Selbsteinstufung von Stoffen; Ausnahmen; Dokumentation
  • Kommentar zu § 5 AwSV:Kontrolle und Überprüfung der Dokumentation; Stoffgruppen
  • Kommentar zu § 6 AwSV: Entscheidung über die Einstufung; Veröffentlichung im Bundesanzeiger
  • Kommentar zu § 7 AwSV: Änderung bestehender Einstufungen; Mitteilungspflicht
  • Kommentar zu § 8 AwSV: Selbsteinstufung von flüssigen oder gasförmigen Gemischen; Dokumentation
  • Kommentar zu § 9 AwSV: Überprüfung der Selbsteinstufung von flüssigen oder gasförmigen Gemischen; Änderung der Selbsteinstufung
  • Kommentar zu § 10 AwSV: Einstufung fester Gemische
  • Kommentar zu § 11 AwSV: Einstufung von Gemischen durch das Umweltbundesamt
  • Kommentar zu § 12 AwSV: Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe
  • Kommentar zu § 13 AwSV: Einschränkungen des Geltungsbereichs dieses Kapitels
  • Kommentar zu § 14 AwSV: Bestimmung und Abgrenzung von Anlagen
  • Kommentar zu § 15 AwSV: Technische Regeln
  • Kommentar zu § 16 AwSV: Behördliche Anordnungen
  • Kommentar zu § 17 AwSV: Grundsatzanforderungen
  • Kommentar zu § 18 AwSV: Anforderungen an die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe
  • Kommentar zu § 19 AwSV: Anforderungen an die Entwässerung
  • Kommentar zu § 20 AwSV: Rückhaltung bei
  • [...]
  • Kommentar zu § 67 AwSV: Änderung der Einstufung wassergefährdender Stoffe
  • Kommentar zu § 68 AwSV: Bestehende wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen
  • Kommentar zu § 69 AwSV: Bestehende nicht wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen
  • Kommentar zu § 70 AwSV: Prüffristen für bestehende Anlagen
  • Kommentar zu § 71 AwSV: Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern
  • Kommentar zu § 72 AwSV: Übergangsbestimmung für Fachbetriebe, Sachverständigenorganisationen und bestellte Personen
  • Kommentar zu § 73 AwSV: Inkrafttreten; Außerkrafttreten
  • Kommentar zu Anlage 1 AwSV: Einstufung von Stoffen und Gemischen als nicht wassergefährdend und in Wassergefährdungsklassen (WGK); Bestimmung aufschwimmender flüssiger Stoffe als allgemein wassergefährdend
  • Kommentar zu Anlage 2 AwSV: Dokumentation der Selbsteinstufung von Stoffen und Gemischen
  • Kommentar zu Anlage 3 und 4 AwSV: Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen und beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Kommentar zu Anlage 5 AwSV: Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
  • Kommentar zu Anlage 6 AwSV: Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen in Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
  • Kommentar zu Anlage 7 AwSV: Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach dem WHG

  • Kommentar zu § 62 WHG: Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Kommentar zu § 62a WHG: Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
  • Kommentar zu § 63 WHG: Eignungsfeststellung

Entsprechungstabelle AwSV – Muster-VAwS

 

Inklusive CD-ROM:

Alle Inhalte des Fachbuchs sowie folgende bearbeitbare Arbeitshilfen …

  • Entsprechungstabelle AwSV – Muster-VAwS
  • Bekanntmachung der bereits durch die oder auf Grund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe eingestuften Stoffe, Stoffgruppen und Gemische gemäß AwVS

Vorschriften:

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Bekanntmachung der bereits durch die oder auf Grund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe eingestuften Stoffe, Stoffgruppen und Gemische gemäß AwVS
  • Bekanntmachung der aufschwimmenden flüssigen Stoffe nach Anlage 1 Nummer 3.1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen