Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist da – und mit ihm eine Reihe von Herausforderungen und Verpflichtungen. Organisationen müssen wirksame Hinweisgeberschutzsysteme und entsprechende Meldestellen implementieren. Über diese können sogenannte Whistleblower rechtliches oder ethisches Fehlverhalten melden und dazu beitragen, dass Verstöße und Straftaten rechtzeitig behoben werden. Wichtig ist: Beschäftigte, die Verstöße melden, dürfen dadurch keine Nachteile haben und keinen Repressalien ausgesetzt werden. Richtig umgesetzt bieten Hinweisgebersysteme eine Chance, die eigene Compliance zu stärken.
Diese Aufgaben fallen für Organisationen konkret an:
> Implementierung und Management von Hinweisgebersystemen
> Ausbildung von Meldebeauftragten (Fachkundenachweis)
> Informieren und Schulen der Mitarbeitenden zum richtigen Umgang mit dem Meldesystem
Mit unseren Produkten zum Hinweisgerberschutzgesetz unterstützen wir Sie bei der effizienten und unkomplizierten Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz:
Online-Lösung: Hinweisgebersysteme managen
Mit der Online-Lösung „Hinweisgebersysteme erfolgreich managen“ erhalten Unternehmen alle notwendigen Informationen für die Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Online-Schulung: Meldebeauftragte selbst schulen
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt vor, dass diejenigen, die mit dem Betrieb der Meldestelle betraut werden, über die notwendige Fachkunde verfügen müssen. Mit der Selbstunterweisung „Meldebeauftragte selbst schulen“ eignen sich die Verantwortlichen die notwendigen Kenntnisse an.
Interaktives E-Learning Whistleblowing und Hinweisgeberschutz
Die WebTrainer-Unterweisung schafft Klarheit für Beschäftige und schult sie im rechtskonformen Umgang mit den Meldestellen. Mitarbeitende lernen, welche Verstöße meldefähig sind und in welchen Fällen sie durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt sind.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist da – und mit ihm eine Reihe von Herausforderungen und Verpflichtungen. Organisationen müssen wirksame Hinweisgeberschutzsysteme und entsprechende Meldestellen implementieren. Über diese können sogenannte Whistleblower rechtliches oder ethisches Fehlverhalten melden und dazu beitragen, dass Verstöße und Straftaten rechtzeitig behoben werden. Wichtig ist: Beschäftigte, die Verstöße melden, dürfen dadurch keine Nachteile haben und keinen Repressalien ausgesetzt werden. Richtig umgesetzt bieten Hinweisgebersysteme eine Chance, die eigene Compliance zu stärken.
Diese Aufgaben fallen für Organisationen konkret an:
> Implementierung und Management von Hinweisgebersystemen
> Ausbildung von Meldebeauftragten (Fachkundenachweis)
> Informieren und Schulen der Mitarbeitenden zum richtigen Umgang mit dem Meldesystem
Mit unseren Produkten zum Hinweisgerberschutzgesetz unterstützen wir Sie bei der effizienten und unkomplizierten Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz:
Online-Lösung: Hinweisgebersysteme managen
Mit der Online-Lösung „Hinweisgebersysteme erfolgreich managen“ erhalten Unternehmen alle notwendigen Informationen für die Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Online-Schulung: Meldebeauftragte selbst schulen
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt vor, dass diejenigen, die mit dem Betrieb der Meldestelle betraut werden, über die notwendige Fachkunde verfügen müssen. Mit der Selbstunterweisung „Meldebeauftragte selbst schulen“ eignen sich die Verantwortlichen die notwendigen Kenntnisse an.
Interaktives E-Learning Whistleblowing und Hinweisgeberschutz
Die WebTrainer-Unterweisung schafft Klarheit für Beschäftige und schult sie im rechtskonformen Umgang mit den Meldestellen. Mitarbeitende lernen, welche Verstöße meldefähig sind und in welchen Fällen sie durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt sind.