Was ist neu?
Der WEKA Manager CE führt Sie durch den Prozess der CE-Kennzeichnung (Konformitätsbewertung) Ihres Produkts nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, EMV-Richtlinie 2014/30/EU und anderen CE-Vorschriften.
Wichtige neue Funktionen in der Version 4.2 sind u.a.:
Konformitätserklärungsassistent überarbeitet
Am Ende des CE-Prozesses steht immer die Konformitäts- oder Einbauerklärung. Zur rechtskonformen Erstellung können Sie im WEKA Manager CE einen Assistenten verwenden, der Schritt für Schritte alle relevanten Informationen für die Erklärung abfragt.
Dieser Assistent ist nun für alle neuen Projekte noch einmal komfortabler und einfacher gestaltet: Komfortabler, weil er nun in einer Erklärung alle Inhalte für alle relevanten CE-Vorschriften mit ihren jeweiligen Besonderheiten zusammenfasst – von der Maschinenrichtlinie über die Druckgeräterichtlinie bis hin zur RoHS. Einfacher, weil wir die Bestimmung der Konformitätsbewertungsmodule und andere Zusatzinformationen in den Reiter Rechtsvorschriften ausgelagert haben (siehe unten). Da dann dort schon alle Weichen gestellt wurden, muss im Konformitätserklärungsassistenten selbst fast nichts mehr zusätzlich eingetragen werden.
Produktabbildung in die Konformitätserklärung aufnehmen
Im neuen Konformitätserklärungsassistenten können Sie auswählen, ob Sie eine Abbildung des Produkts in die Erklärung aufnehmen wollen. In den neueren CE-Vorschriften ist das schon länger eine Option: Die Produktabbildung sollte laut Blue Guide vor allem dann gezogen werden, wenn es für die Identifizierung des Produkts relevant ist.
Die Abbildung oder das Foto können Sie im Reiter Stammdaten -> Projektdaten zu einem Projekt zuordnen.
Die neue Maschinenverordnung sieht diese Option übrigens auch explizit für Maschinen und verwandte Produkte vor!
Neuer Reiter: Konformitätsbewertungsmodul
Im Reiter Rechtsvorschriften haben wir den neuen Reiter Konformitätsbewertungsmodul hinzugefügt.
Die CE-Vorschriften kennen acht Module (die mit den Buchstaben A bis H bezeichnet sind) für die Konformitätsbewertung. Sie legen die Pflichten des Herstellers (und seines Bevollmächtigten) und den Grad der Beteiligung einer akkreditierten internen oder einer externen notifizierten Konformitätsbewertungsstelle fest.
Für mehrere Module sind Varianten (z.B. C1 oder C2) festgelegt worden. Mit diesen soll erreicht werden, dass für Produkte, die mit einem höheren Risiko behaftet sind, das erforderliche Schutzniveau gewährleistet werden kann, ohne dass ein höhere Anforderungen stellendes Modul vorgeschrieben werden muss. Dahinter steht die Absicht, die Belastung für die Hersteller möglichst gering zu halten.
Wenn eine notifizierte Konformitätsbewertungsstelle eingeschaltet wurde, sind in der Regel auch entsprechende Angaben in der Konformitätserklärung nötig. Deshalb werden die Einträge aus dem Reiter Konformitätsbewertungsmodul automatisch in die Konformitätserklärung übernommen, wenn Sie diese mit dem Assistenten im Reiter Dokumentation erstellen.
Außerdem werden im neuen Reiter Konformitätsbewertungsmodul Besonderheiten zu den jeweiligen CE-Vorschriften abgebildet: Z.B. unvollständige Maschinen im Rahmen der Maschinenrichtlinie, Angaben zum Schallleistungspegel bei der Lärmschutzrichtlinie oder Informationen zum Zubehör bei der Funkanlagenrichtlinie.
Adressverwaltung und Rückverfolgbarkeit
Das Thema Rückverfolgbarkeit umfasst im CE-Prozess zwei Aspekte: Zum einem müssen Ihre Produkte den Vorschriften zur Produktkennzeichnung genügen und z.B. die Adresse des Herstellers tragen. Zum anderen müssen Sie aber auch alle Wirtschaftsakteure benennen können, von denen Sie ein Produkt bezogen bzw. an die Sie ein Produkt abgegeben haben.
Das ist auch in der neuen Maschinenverordnung als eine wichtige Neuerung vorgesehen!
Sicherlich lassen sich solche Informationen auch aus Rechnungen, Lieferscheinen oder dem internen Warenwirtschaftssystem ermitteln. Im WEKA Manager CE wollen wir Ihnen aber die Möglichkeit geben, diese Informationen zu erfassen und bei Bedarf auszuwerten.
Dazu haben wir den Reiter Firmendaten ausgebaut und dort eine umfangreiche Adressverwaltung integriert. So können Sie ganz einfach Lieferanten, Händler, Fulfilment-Dienstleister aber auch Kunden oder benannte Stellen erfassen und komfortabel verwalten. Eine CSV-Import-Schnittstelle ermöglicht das einfache Einspielen von größeren Adresslisten. Im Reiter Dokumentation finden Sie eine neue Druckfunktion, mit der Sie die für ein Projekt relevanten Daten übersichtlich ausgeben können.
Digitale Konformitätserklärung und Betriebsanleitung
Im Reiter Stammdaten finden Sie zwei neue Felder, die wir bereits jetzt im Hinblick auf die neue Maschinenverordnung eingebaut haben: Dort können Sie eine Internetadresse einfügen, unter der die Konformitätserklärung oder die Betriebsanleitung in digitaler Form verfügbar ist.
Bisher kennt nur die Funkanlagenrichtlinie eine „vereinfachte Konformitätserklärung“, bei der es genügt, eine Internetadresse anzugeben, unter der der vollständige Text der Konformitätserklärung hinterlegt ist.
Laut neuer Maschinenverordnung wird es zukünftig auch bei Maschinen ausreichen, wenn dem Kunden eine Konformitäts- oder Einbauerklärung digital zugänglich gemacht wird. Sie muss dann nicht mehr in Papierform beiliegen. Ähnliche Regelungen sind auch für die Betriebsanleitung geplant.
Löschen von Projektnormen, die bei einer Schutzmaßnahme verwendet werden
Wenn sich Normen ändern, dann hat das oft auch Auswirkungen auf die Schutzmaßnahmen, die mit diesen Normen zusammenhängen. Damit Sie zukünftig schnell herausfinden können, bei welchen Schutzmaßnahmen Sie eine ältere Normversion verwendet haben, werden diese Schutzmaßnahmen beim Löschen einer Norm aus dem Reiter Projektnormen nun als Links angezeigt.
So können Sie direkt zu den relevanten Schutzmaßnahmen springen und diese anpassen oder zumindest die dort hinterlegte Norm aktualisieren.
Warnhinweise in den tabellarischen Nachweisdokumentationen
Bisher konnten wir in den tabellarischen Nachweisdokumentationen keine Warnhinweise ausgeben – denn diese Warnhinweise werden selbst als Tabellen dargestellt und hätten die Formatierung der Nachweisdokumentation beeinträchtigt. Da die Warnhinweise aber ein Bestandteil der Risikominderung sind, sollten Sie diese auch entsprechend mitdokumentieren.
Das ist nun über eine Ausgabe der Warnhinweise im Anhang der tabellarischen Darstellung möglich. Außerdem gibt es bei der Beschreibung der Schutzmaßnahmen einen Link in den neuen Anhang, mit dem der zugehörige Warnhinweis einfach erreicht werden kann.
Excel-Ausgabe für tabellarische Dokumentation nach Orten und Lebensphasen
In der aktuellen Version können Sie nun auch die tabellarische Nachweisdokumentatione nach Orten und Lebensphasen als Excel-Datei erzeugen. Auch die Zusammenfassung der Nachweisdokumentation für Kunden ist nun als Excel-Datei verfügbar.
PDF-Ausgabe über die PDF-Funktion von Word
Seit einiger Zeit schon bietet Word eine Funktion an, mit der PDF-Dateien direkt aus der Word-Datei erzeugt werden können. Ein spezieller PDF-Druckertreiber, der diese Aufgabe übernimmt, ist deshalb nicht mehr nötig. Der WEKA Manager CE nutzt nun konsequent diese Funktion von Word, weshalb wir nun auch auf die Auswahl eines PDF-Druckertreiber unter Optionen -> Einstellungen -> Drucken verzichten können.
Stammdaten in der Nachweisdokumentation – Seitenumbruch für einzelne Datenfelder
Trotzdem lohnt es sich, die Optionen -> Einstellungen -> Drucken einmal aufzurufen. Denn dort können Sie jetzt einstellen, ob bei den Nachweisdokumentationen die Stammdaten durch einen Seitenumbruch getrennt werden sollen. Das war der Wunsch einiger unserer Kunden, um die Dokumentation übersichtlicher zu machen und unschöne Zeilenumbrüche zu vermeiden.
Projektexport: Zeitstempel im Namen der ZIP-Datei
Viele Kunden nutzen den ZIP-Export zum Versionieren von Projektarbeitsständen. Das ist grundsätzlich eine gute Möglichkeit, um bei Bedarf wieder zu einer älteren Version eines Projektes zurückkehren zu können.
Damit Sie die ZIP-Dateien eindeutig voneinander unterscheiden können, bekommen deren Dateinamen nun neben dem Datum und der Programmversion auch eine Angabe zur Uhrzeit des Exports. So können Sie an einem Tag mehrere Versionen exportieren, ohne die Dateien zu überschreiben oder umzubenennen zu müssen.
Update auf Firebird-Datenbank 4.0.x
Um die Security unserer Software bestmöglich zu gewährleisten, heben wir die verwendeten Komponenten des WEKA Manager CE regelmäßig auf die aktuellst verfügbare Version an. Das gilt selbstverständlich auch für die Firebird-Datenbanken, die wir verwenden. Hier steht mit diesem Update ein Sprung auf die Version 4.0.x an, der automatisch während des Setups durchgeführt wird.
Sonstiges
Des Weiteren bietet die Version 4.2 beim Login-Fenster eine Auswahl der gewünschten Sprachfassung (Deutsch oder Englisch) an. Die Teammitglieder können nach Mandaten gefiltert und so zielgenau verwaltet werden. Im Reiter Dokumentation bieten wir für einige Dokumentengruppen einen Multi-Druck an. Das heißt, Sie müssen nicht mehr für jeden einzelnen Report eine Ausgabe anstoßen. Selbstverständlich enthält dieses Update wieder eine aktualisierte Normendatenbank.
Ausblick
Die neue Maschinenverordnung steht aktuell kurz vor der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt.
Mit dem Update im Oktober 2023 werden wir schon einen Großteil der Anforderungen der neuen Maschinenverordnung in unsere Software aufnehmen können und spätestens mit dem Update im Mai 2024 wird es möglich sein, Projekte komplett nach neuer Verordnung zu erstellen.
Dann ist zwar immer noch reichlich Zeit bis zum Anwendungsbeginn Anfang 2027, aber wer große Projekte plant oder eine Vielzahl von Serienprodukten auf die neue Verordnung updaten muss, kann dann zu diesem Zeitpunkt bereits vollumfänglich mit den Vorbereitungen beginnen.