Meistern Sie alle Aufgaben, die Ihnen das Hinweisgeberschutzgesetz stellt – schnell und rechtssicher!
Das 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), auch als Whistleblower-Schutzgesetz bekannt, verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern dazu Mechanismen zur vertraulichen Meldung von Missständen zu etablieren. Unsere Produkte zeigen Ihnen was zu tun ist und helfen Ihnen bei der Umsetzung: Von der grundsätzlichen Implementierung und Optimierung eines Hinweisgebersystems über die Selbstausbildung von Meldebeauftragten bis zur Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter – auf WEKA können Sie sich verlassen – rechtssicher und effizient.
Erfordernisse kennen und Meldesystem implementieren
Alles was Sie über Ihre Pflichten und deren Umsetzung wissen müssen – unsere Komplettlösung „Hinweisgebersysteme erfolgreich managen“
Meldestelle einrichten
Bilden Sie Meldebeauftragte professionell, schnell und kostengünstig selbst aus – mit unserer einzigartigen Schulungslösung „Meldebeauftragte selbst schulen“.
Mitarbeiter sensibilisieren
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die Anforderungen – interaktiv, nachhaltig und effizient – mit unserer Unterweisung „Whistleblowing und Hinweisgeberschutz“
Unsere Highlights zum Thema „Hinweisgeberschutzgesetz“
Hinweisgebersysteme erfolgreich managen
Das praktische All-In-one-Paket für Unternehmen
Praxisorientierte Checklisten, Best-Practice-Beispiele und Kommunikationshilfen
Experten-Know-how aus der Praxis für die Praxis
Meldebeauftragte selbst schulen
Meldebeauftragte im eigenen Unternehmen selbst und individuell ausbilden
Vermittlung aller relevanten Fachkenntnisse gemäß § 15. Abs. 2 HinSchG
Verständniskontrollen und Zertifikate inklusive