WEKA Shop
Generelle Hinweise
Browser und Apps
Browser-Einstellungen
Bestell-Nr.: OL1445J05
Eine allgemeine Fahrerunterweisung ist für alle Mitarbeitenden in Unternehmen, die beruflich ein Fahrzeug nutzen, vorgeschrieben. Das E-Learning vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit einem Dienstfahrzeug. Dies hilft, Unfälle und Schäden zu vermeiden und gesetzliche Bestimmungen wie die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Es fördert die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden im Straßenverkehr.
Unterweisung von Dienstwagenfahrern gemäß DGUV-Vorschrift
Flexibel in den Arbeitsalltag integrierbar
Auch für Fahrer von Elektro- und Hybridfahrzeugen geeignet
Für Mitarbeitende, die ein Dienstfahrzeug nutzen, ist eine Fahrerunterweisung nach UVV gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Kurs „Sicher unterwegs mit dem Dienstfahrzeug“ unterweisen Sie Ihre Dienstwagenfahrer online und zeitsparend zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit dem Dienstfahrzeug. Gleichzeitig minimieren Sie Ihre Haftungsrisiken des Unternehmens.
Das DGUV-geprüfte E-Learning überzeugt dabei nicht nur durch rechtssichere Inhalte, sondern auch durch eine moderne, intuitive Aufbereitung. Interaktive Elemente wie Quizfragen, kurze Videos und Animationen fördern den Lernprozess. Inkl. Bonus-Video „Ressourcenschonend fahren“ und Bibliothek mit Infografiken und Checklisten.
Ihre Vorteile im Überblick:
Preisstaffel
Anzahl Lizenzen |
Anzahl Mitarbeitende |
Nettopreis pro Lizenz |
---|---|---|
1 | bis zu 5 | 319 € |
2 | bis zu 10 | 259 € |
3 | bis zu 15 | 249 € |
4 | bis zu 20 | 239 € |
Ab 5 | 25 und mehr | 229 € |
Sie erhalten regelmäßig Updates und Ergänzungen zu ihrem Produkt. Dieser Update-Service ist bereits im Preis Ihrer Jahreslizenz inbegriffen.
Sie bestellen ohne Risiko und prüfen 14 Tage in Ruhe, ob Ihnen Ihre neue WEKA-Lösung zusagt. Sollte das Produkt nicht Ihrem Bedarf entsprechen, bestellen Sie es einfach innerhalb der Testzeit ab. Wenn Sie überzeugt sind, können Sie nach Bezahlung der Rechnung Ihr Produkt ein Jahr lang nutzen. Die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie nicht spätestens sechs Wochen vor Laufzeitende kündigen.