Seit 01.01.2018 gilt das neue BGB. Erste Erfahrungen mit der Umsetzung zeigen:
Es gibt für Sie als Handwerker besondere Risiken: Diese bestehen vor allem dann, wenn die VOB/B vereinbart wurde.
Nutzen Sie jetzt Ihre neuen Chancen: Mit den neuen Musterbriefen und Musterverträgen gehören Sie zu den Gewinnern. Sie haben bei Nachträgen die Möglichkeit, Ihre gesamte Vergütung als Abschlagszahlung zu erhalten. Sie können zudem den neuen BGB-Vertrag einsetzen, der alle für Sie besonders günstigen Regelungen enthält.
Ihre neuen Chancen für Ihre Aufträge nach dem neuen Bauvertragsrecht:
- Neuer BGB-Vertrag „BGB-Vertrag mit besonders günstigen Regelungen für Handwerker“: alle für Handwerker günstigen Regelungen nach BGB 2018 vereinbaren – Sicherheit für Sie.
- Neuer BGB-Musterbrief „Angebot bei Änderungen mit Abschlagszahlung“: Abschlagszahlung mit Aufschlag kalkulieren – Vorsicht bei Überzahlungen!
- Neuer BGB-Musterbrief „unwirksame VOB-Klauseln“: Keine Prüffrist für AG von 60 Tagen – schneller an Ihr Geld kommen. .
Sichern Sie sich mit den neuen Musterbriefen nach BGB 2018 die schnelle Zahlung und möglichst hohe Abschlagszahlungen!
Aktuell:
Neue Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25.05.2018 in Kraft! Drakonische Bußgelder mit neuen Musterbriefen und Kommentaren vermeiden!
Noch heute bestellen. So nutzen Sie die Vorteile des neuen Bauvertragsrecht!